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03.03.2010
Laut einem Bericht der Märkischen Oderzeitung soll sich die Enquetekommission im Brandenburger Landtag – nach einem von FDP, CDU & Grünen nächste Woche einzubringenden Antrag - nicht nur mit der Aufbereitung des Unrechtes aus der Zeit der SED-Diktatur befassen, sondern auch Fragen der Umstrukturierung der Landwirtschaft nach 1990 überprüfen.
Die Phase der strukturellen Anpassung der Landwirtschaft an die soziale und ökologische Marktwirtschaft - im sogn. Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) festgeschrieben - begann 1990. Dieses Gesetz wurde von Ministerpräsident Lothar de Maiziere (CDU) am 20. Juli 1990 verabschiedet. Im Rahmen des Vereinigungsprozesses war klar, dass man altem Unrecht nicht mit neuem Unrecht begegnen kann. Die Bodenreform wurde im Einigungsvertrag festgeschrieben, die Alteigentümer wurden entschädigt oder beim Rückkauf begünstigt. All dies war ein langwieriger Prozess, der hier und da auch mit Hilfe der Gerichte, ja sogar des EU-Gerichtshofes, vollzogen wurde. Seit einigen Jahren herrscht wieder Friede in den Dörfern.
Mit dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz ist es den entstandenen und umgewandelten Betrieben (Einzelbetriebe, Nebenerwerbsbetriebe, Familienbetriebe, Genossenschaften und GmbH‘s) ermöglicht worden, ihre Wirtschaftsaktivitäten auf eine solide Basis zu stellen, zu investieren, zur Wertschöpfung beizutragen und Arbeitsplätze im strukturschwachen Raum zu erhalten. Gerade auf dem Gebiet der Landwirtschaft sind wettbewerbsfähige Strukturen entstanden, mit denen über die Nahrungsmittelproduktion hinaus wichtige gesellschaftliche Leistungen erbracht werden. Einen solchen gelungenen Strukturwandel gab es in keiner anderen Wirtschaftsbranche. Die Betriebsstrukturen die ausgesprochen vielfältig sind, sollen nun in Frage gestellt werden? Hier muss die Politik Verantwortung zeigen und geltendes Recht akzeptieren. Wenn mit diesem Antrag Unfrieden in die Dörfer getragen, Aufbauleistungen geschmälert und Alteigentümer wieder in alte Rechte eingesetzt werden sollen, wird dies vom LBV auf das Schärfste verurteilt. Es dürfen nicht wieder Keile in den Berufsstand getrieben, Bauern gegen Bauern und Wieder- & Neueinrichter, Altbesitzer und Nachfolgebetrieb gegeneinander ausgespielt werden.
Anzumerken sei an dieser Stelle auch, dass derjenige, der die hiesigen Landwirtschaftstrukturen angreift völlig außer Acht lässt, dass sich nur 15 – 30% aller Flächen in den Händen der ldw. Betriebe befinden. Die Masse der Flächen sind Pachtflächen und haben somit mit der Größe und der Rechtsform der Betriebe keinen direkten Zusammenhang.
Für nähere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: Holger Brantsch, Pressesprecher des LBV; Tel 0 33 28 - 31 92 04 oder - - 201 oder 0151 – 12218693
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