Homepage » Aktuelles » Neueste Meldung » Anträge auf Liquiditätssicherungskredite können ab sofort gestellt werden Anträge auf Liquiditätssicherungskredite können ab sofort gestellt werden
19.02.2010
Anträge für die Inanspruchnahme von Liquiditätssicherungskrediten sind ab sofort auf der Internetseite der Rentenbank unter www.rentenbank.de
verfügbar. Weitere Informationen erhalten Sie ebenfalls auf der o.g. Adresse bzw. von Ihrer Hausbank, über die die Kreditanträge eingereicht werden müssen. Die mögliche Zinsverbilligung liegt bei bis zu 2% . Zusätzlich konnte eine Bürgschaftsregelung durchgesetzt werden. Die Bürgschaft gibt es für 50 % des Kreditbetrages, der in diesem Falle bei 100.000 EUR liegt. Wird keine Bürgschaft in Anspruch genommen ist der Kredithöchstbetrag auf 250.000 EUR begrenzt. Auch 2011 soll das Liquiditätssicherungsprogramm fortgeführt werden, dann allerdings ohne Bürgschaftsmöglichkeit. Der Kredit kann zur Ablösung von Kontokorrent- und Lieferantenverbindlichkeiten sowie zum Erwerb kurz- und langlebiger Wirtschaftsgüter, nicht jedoch für die Ablösung von im vergangenen Jahr aufgenommene Liquiditätssicherungsdarlehen (mit Bundesmitteln unterstützt) oder für Investitionen in Gebäude bauliche Anlagen verwendet werden. Zu beachten ist, dass bei Inanspruchnahme des Programms 2010 die erweiterte De-minimis-Regelung von gilt.
Antrag
Konditionen
Richtlinie
Merkblatt
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