Gesetzesnovellierungen nutzen –
Wolfsbestand managen

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Meike Mieke

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(Teltow, 30.4.2024) Der Landesbauernverband fordert den Landwirtschaftsminister Axel Vogel erneut auf, in der festgefahrenen und teils ideologisch geführten Debatte über den Umgang mit dem Wolf endlich eine sachgerechte Entscheidung zu treffen und für das wolfsreichste Bundesland Deutschlands in Brandenburg einen maximalen Wolfsbestand von 500 Tieren festzulegen. Erreicht würde diese anspruchsvolle Obergrenze durch ein aktives Bestandsmanagement, das heißt, durch eine regulierte „Quotenjagd“ nach erfolgreichem Vorbild des EU-Landes Schweden.

Die Voraussetzungen für eine solche Vorgehensweise hat das Aktionsbündnis Forum Natur – eine Gemeinschaft führender Interessenvertretungen der Landnutzerinnen und Landnutzer – im Jahr 2022 in seinem „Modell zur Berechnung des Akzeptanzbestandes“ vorgestellt. Auf Brandenburg angewendet würde sich daraus eine Anzahl von 80 Wölfen ergeben, die pro Jahr geschossen werden müssten. So könnte sich die Anzahl der Tiere langfristig auf einen nachhaltigen Bestand von rund 500 Wölfen einpendeln.

Das dafür zuständige Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) Brandenburg überarbeitet derzeit zwei relevante Gesetzestexte, die den Raum für eine solche Entscheidung bieten: Die Brandenburger Jagddurchführungsverordnung sowie die Brandenburgische Wolfsverordnung.

„Jetzt, wo an diesen Vorlagen gearbeitet wird, sollte die Chance genutzt werden, Nägel mit Köpfen zu machen, um jede Art der Verschlimmbesserung ein für alle Mal zu beenden“, so LBV-Präsident Henrik Wendorff. „Die bisherigen Maßnahmen des Ministeriums haben das Leid der Tierhalterinnen und Tierhalter sowie hunderter Tiere weder gemindert noch haben sie die Zielkonflikte zwischen einer Weidetierhaltung und dem Naturschutz gelöst. Zum Tag des Wolfes 2024 bilanzieren wir eine ungebremste Ausbreitung des Wolfes im ganzen Land Brandenburg, eine erschreckende Zunahme gerissener Tiere, frustrierte Tierhalterinnen und Tierhalter und ministerielle Entscheidungen, die rein gar nichts zu einer Verbesserung dieses Zustandes beitragen.“

Zuletzt hatte Bundesumweltministerin Steffi Lemke versucht, einige vermeintliche organisatorische Erleichterungen zum schnelleren Abschuss von so genannten Problemwölfen zu schaffen, ohne die eigentlichen Hindernisse der aktuell geltenden Rechtsprechung für eine Aufnahme des Wolfs ins bundesdeutsche Jagdrecht zu beseitigen. Nach einem konkreten Umsetzungsversuch dieser Erleichterungen im Bundesland Niedersachsen wurden sie durch den Einspruch des dortigen Verwaltungsgerichts sofort wieder ausgehebelt.

Der Landesbauernverband steht hinter dem Anspruch der Brandenburger Landnutzerinnen und Landnutzer, Naturschutz, Weidetierhaltung und Landwirtschaft sinnvoll in Einklang zu bringen und die Gefahr für Mensch und Tier durch zu viele Wölfe zu jeder Zeit abzuwenden. Das einzig adäquate Mittel dafür ist die gesetzlich verankerte Regulierung des Bestandes mit den Instrumenten der Jagd.